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„Erhebliches Risiko“Sexualstraftäter aus Siegburg muss nach Haft in Sicherungsverwahrung

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Eingang des Bonner Landgerichts.

Am Landgericht in Bonn wurde über die Haftstrafe und die Sicherungsverwahrung des 45-jährigen Mannes aus Siegburg verhandelt.

Am 28. Verhandlungstag fällte das Bonner Landgericht sein Urteil. 

Das Bonner Landgericht hat einen 45 Jahre alten Siegburger wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Diese zeitlich nicht befristete sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“ wird verhängt, wenn ein Angeklagter ein „erhebliches Risiko für die Allgemeinheit“ darstellt oder einschlägig vorbestraft ist.

Im Mai 2009 hatte der Täter eine 16-Jährige überfallen und verschleppt

Der Mann war im Oktober 2009 vom Landgericht Wuppertal wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er im Mai 2009 in seinem Geburtsort Solingen ein Zufallsopfer, eine 16-Jährige, auf dem Schulweg überfallen, in seine Wohnung verschleppt, ans Bett gefesselt und vier Tage lang vergewaltigt hatte. Dabei hat der Täter laut Gericht gewusst, dass die Schülerin im vierten Monat schwanger war. Sie konnte sich befreien, als er kurz das Haus verlassen und ihre Fesseln gelockert hatte.

Der gelernte Einzelhandelsverkäufer, den ein Gutachter einen „schizoiden Einzelgänger“ nannte, gestand im Prozess die Tat. 2013 verurteilte ihn eine andere Kammer des Landgerichts Wuppertal zu einem Schmerzensgeld von 100.000 Euro. Er konnte es zahlen, weil er das Haus seiner Großmutter geerbt hatte. Die Summe war damals das höchste bisher in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.

Nach der Haftentlassung musste der Mann eine elektronische Fußfessel tragen

Seine Strafe saß der Solinger zunächst in Hagen, seit 2016 in Siegburg ab. Auch hier galt er als Einzelgänger, er war, so die Vorsitzende Richterin am Freitag in der Urteilsbegründung, „auffällig in seiner Unauffälligkeit“. Am 25. Oktober 2021 wurde er aus der Haft entlassen; weil er als Sexualstraftäter „mit Rückfallprognose“ galt, musste er eine elektronische Fußfessel tragen und sein Handy kontrollieren lassen.

In Siegburg kam der heute 45-Jährige zunächst im Don-Bosco-Haus unter, wo er eine 19-Jährige kennenlernte, mit der er ab Februar 2022 in einer eigenen Wohnung zusammenlebte. Nachdem die Beziehung im Mai des gleichen Jahres geendet war, erzählte die Ex-Freundin der Polizei von Sexualpraktiken, zu denen er sie gezwungen habe. Daraufhin wurde er erneut wegen Vergewaltigung angeklagt und im Juni 2023 von der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts zu viereinhalb Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt.

Freiheitsstrafe wurde herabgesetzt, Sicherungsverwahrung blieb bestehen

Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision vor dem Bundesgerichtshof ein. Die höchsten Richter erkannten den Schuldspruch zwar als richtig an, weil der 45-Jährige aber nicht begutachtet worden war, gaben sie einer anderen Kammer des Landgerichts auf, noch einmal über die Sanktionen zu befinden.

Das tat die 11. Große Strafkammer ausführlich seit dem 27. Oktober 2025. Sie vernahm zahlreiche Zeugen, unter anderem Therapeuten, mit denen der Angeklagte im Gefängnis über 90 Einzel- und Gruppengespräche geführt hatte. Am 28. Verhandlungstag fiel dann das Urteil: Die Freiheitsstrafe wurde um vier Monate herabgesetzt, es bleibt jedoch bei der Sicherungsverwahrung.